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Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Letzte Überprüfung 25 Sep 2023

Sozialversicherung

Gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

6.80%

Pensionsversicherung

18.50%

Selbständigenvorsorge

1.53%

Unfallversicherung

EUR 11,35 pro Monat

Höchstbeiträge

Beiträge sind bis maximal EUR 7.070,00 pro Monat zu zahlen

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

8,75 %

(davon 3,87 % Dienstnehmeranteil)

Pensionsversicherung

22,8 % (davon 10,25 % Dienstnehmeranteil)

Höchstbeiträge

Beiträge sind bis maximal EUR 6.060,00 pro Monat zu zahlen (14 x pro Jahr;)

sonstige

Zusätzlich gibt es Arbeitslosenversicherung und sonstige Nebenbeiträge (zB Arbeiterkammerumlage)

Mitarbeitervorsorge

1,53 %; kein Höchstbeitrag

Lohnnebenkosten

Neben den DG-Anteilen zur Sozialversicherung hat der Dienstgeber noch Lohnnebenkosten in Form von Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Zuschlag zum DB und Kommunalsteuer zu entrichten (auch für freie Dienstnehmer). Die Beiträge belaufen sich auf ca. 7,3 % der Löhne und Gehälter und unterliegen keiner Höchstbeitragsgrundlage (Reduktion auf ca. 7,1 % ist ab 2023 möglich und generell ab 2025).

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