Letzte Überprüfung 25 Sep 2023
Gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
6.80%
18.50%
1.53%
EUR 11,35 pro Monat
Beiträge sind bis maximal EUR 7.070,00 pro Monat zu zahlen
8,75 %
(davon 3,87 % Dienstnehmeranteil)
22,8 % (davon 10,25 % Dienstnehmeranteil)
Beiträge sind bis maximal EUR 6.060,00 pro Monat zu zahlen (14 x pro Jahr;)
Zusätzlich gibt es Arbeitslosenversicherung und sonstige Nebenbeiträge (zB Arbeiterkammerumlage)
1,53 %; kein Höchstbeitrag
Neben den DG-Anteilen zur Sozialversicherung hat der Dienstgeber noch Lohnnebenkosten in Form von Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Zuschlag zum DB und Kommunalsteuer zu entrichten (auch für freie Dienstnehmer). Die Beiträge belaufen sich auf ca. 7,3 % der Löhne und Gehälter und unterliegen keiner Höchstbeitragsgrundlage (Reduktion auf ca. 7,1 % ist ab 2023 möglich und generell ab 2025).
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