Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Arbeitsvertrag, Werkvertrag, freier Dienstvertrag, Auftrag, Satzung, etc.
Grundsätzlich als Arbeitnehmer gemäß dem Sozialver- sicherungsgesetz; Ausländische Geschäftsführer, die in Albanien arbeiten, müssen Sozial- und Krankenversiche- rungsbeiträge zahlen (in bestimmten Fällen bestehen Ausnahmen).
Arbeitnehmer: Lohnsteuer inkl. aller Lohnnebenkosten
Arbeitnehmer: keine Umsatzsteuer
Grundsätzlich benötigen ausländische Arbeitskräfte eine Beschäftigungsbewilligung, wenn sie länger als 1 Monat in Albanien arbeiten, außer ein Gesetz oder internationaler Vertrag sieht etwas anderes vor. Die Antragsformulare sind in der Einwanderungsabteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, in den ausländischen Botschaften und Konsulaten und in regionalen Arbeitsämtern der jeweiligen Bezirke erhältlich. Expatriates dürfen nur jene Arbeiten aus- führen, für die die Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Expatriates, die sich in einem Zeitraum von 12 Monaten länger als 183 Tage durchgehend oder mit Unterbrechungen in Albanien aufhalten, gelten als steuerlich ansässig.
EU- und Schengen-Bürger benötigen keine Beschäftigungs- bewilligung.
Eine Aufenthaltsbewilligung wird benötigt, wenn sich ein Ge- schäftsführer in einem Zeitraum von 180 Tagen (ab Einreise nach Albanien) länger als 90 Tage aufhält. Die Aufenthaltsge- nehmigung für nichtselbständige Personen wird zusammen mit der Beschäftigungsbewilligung erteilt.
Nach Erhalt der
„Aufenthaltsbewilligung für nichtselbständige Personen“ muss deren Besitzer die zuständigen Behörden über folgen- de Änderungen informieren bzw. diese genehmigen lassen:
Dies gilt nicht für EU- und Schengen-Bürger
bei grober Fahrlässigkeit oder Verschulden
n.a.
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